Fragen zum heiraten in Dänemark
Beim Surfen entdeckt: Auch, wenn der Wonnemonat Mai sich vergangene Woche leicht unterkühlt und verregnet präsentierte: die Zeitschriftenständer quellen wie jedes Jahr um diese Zeit über vor Magazinen, bei denen es das Thema Hochzeit auf die Titelseite geschafft hat. Von „Cosmopolitan“ bis „Petra“ - alle schreiben mal wieder über den schönsten Tag im Leben, was ihn ausmacht, wie man ihn am besten gestaltet, und wie man „ihn“ geschickt dazu bringt, die magische Frage zu stellen (oder diese auch als Frau am besten gleich selber stellt). Und dann haben wir ja dieses Jahr auch noch das schöne Datum am 7.7.2007 vor uns: Schnapszahl, Samstag, der ideale Termin für die Feier, damit selbst der wirrköpfigste Bräutigam in den nächsten fünfzig Jahren den Hochzeitstag nicht vergisst! Die Standesämter schieben Sonderschichten, auch wenn die Statistiker warnend den Finger heben, denn bei Paaren, die an einem Schnapszahl-Datum heiraten, besteht (rein statistisch betrachtet, versteht sich!), ein besonders hohes Trennungsrisiko. Normale Ehen halten durchschnittlich 8 - 9 Jahre, Schnapszahl-Ehen aber nur 3 - 4 Jahre. Aber wen interessieren schon solche Werte, wenn der Himmel voller Geigen hängt und die Frage „champagner oder rein weiß?“ immer noch nicht endgültig entschieden ist?
Kann ich mit einem Touristenvisum in Dänemark heiraten?
Ja, Sie können in Dänemark mit einem gültigen Schengen-Visum heiraten. Achten Sie bitte darauf, daß das Visum kein nationales Visum ist. Denn es ist oft der Fall, daß Sie nach einer Visumverlängerung im Lande Ihres Aufenthalts genau ein solches nationales Visum erhalten und dementsprechend keine Ehe in Dänemark schließen dürfen. Falls Sie ein Visum für mehrmalige Einreisen in das Schengen-Gebiet besitzen, achten Sie bitte auch darauf, daß die Anzahl der im Visum erlaubten Aufenthaltstage noch nicht ausgeschöpft wird.
Kann ich nach der Eheschließung gleich in Deutschland bleiben?
Nachdem das Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union am 28.08.2007 in Kraft getreten ist, dürfen Sie in Deutschland leider nicht bleiben, weil die Familienführung von diesen Richtlinien neu geregelt wird. Nach der Eheschließung müssen Sie aus Deutschland ausreisen und einen Antrag auf Familienführung bei der zuständigen deutschen Botschaft in Ihrem Heimatland stellen. *Siehe auch P. 16.
Ist in Dänemark eine gleichgeschlechtliche Ehe möglich?
Möglich, aber nur wenn Ihr(e) Freund(in) dänischer, schwedischer oder norwegischer Angehörige(r) ist oder eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis für eines der Länder besitzt.
Ich bin russische Staatsangehörige, meine Scheidungsurkunde wurde 2006 konsularisch legalisiert. Nun ist Dänemark dem Haager Übereinkommen zur Befreiung öffentlicher Urkunden von der Legalisation beigetreten, und deshalb benötigt man eine Apostille. Was soll ich tun?
Wurde Ihr Dokument vor Januar 2007 legalisiert, wird es in Dänemark uneingeschränkt weiterhin anerkannt.
Wissenswertes Ab 01.01.2007 trat Dänemark dem Apostillenübereinkommen (Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation vom 5.10.1961) bei. Die „Haager Apostille“ vereinfacht die Legalisation von Urkunden. Sie bestätigt die Echtheit einer öffentlichen Urkunde, die hierfür von einer Bürgerin, einem Bürger oder einem Unternehmen im Ausland im Original vorgelegt werden muss. Bislang musste eine Urkunde in der Regel drei- bis viermal bei verschiedenen Behörden legalisiert werden. Jetzt genügt meistens eine einzige Legalisation (ein besonderer Apostillenstempel) durch das Außenministerium. Ist eine Urkunde mit einer Apostille versehen worden, ist in den meisten Fällen eine weitere Legalisation durch die Botschaft des entsprechenden Staates überflüssig. Aufgepasst! Dies gilt nur dann, wenn die Urkunde in einem der Staaten vorgelegt werden soll, die das Apostillenübereinkommen unterzeichnet hatten. Das gilt für ca. 90 Staaten, u. a. für alle EU-Staaten. Die Liste der Vertragsstaaten des Übereinkommens finden Sie unten. Verkürztes Verfahren der Legalisierung in Dänemark